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   OLG Koblenz, 07.02.2002 - 5 U 1170/01   

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https://dejure.org/2002,11760
OLG Koblenz, 07.02.2002 - 5 U 1170/01 (https://dejure.org/2002,11760)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.02.2002 - 5 U 1170/01 (https://dejure.org/2002,11760)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - 5 U 1170/01 (https://dejure.org/2002,11760)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auflösung einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); Verpflichtung zur Erstellung eines Auseinandersetzungsbilanz; Gemeinsame Liquidation der Gesellschaft; Ausscheiden eines Gesellschafters aus der GbR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 713 721 730; ZPO § 256 Abs. 1
    Zulässigkeit der Feststellung der Auflösung einer BGB -Gesellschaft; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Antrages auf Erstellung einer Auseinandersetzungsbilanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 827
  • DB 2002, 1494
  • NZG 2002, 371
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.10.1992 - VII ZR 272/90

    Vollstreckungsschutz gegen einen auf Nachbesserung eines Bauwerks gerichteten

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2002 - 5 U 1170/01
    Welche einzelnen Handlungen er dabei nach den Umständen vorzunehmen haben wird, braucht derzeit noch nicht festgelegt zu werden, so dass die endgültige Entscheidung darüber dem Vollstreckungsverfahren (§§ 887, 888 ZPO ) überlassen werden kann (BGH NJW 1993, 1394, 1395; Brehm in Stein/Jonas, ZPO , 21. Aufl., § 887 Rnr. 5, § 888 Rnr. 2).
  • OLG Hamm, 31.01.2007 - 8 U 168/05

    Auskunftsanspruch für Honorarzahlungen nach Auflösung einer Rechtsanwaltssozietät

    Die vorstehenden Ausführungen entgegenstehende Ansicht des OLG Koblenz (NZG 2002, 371), das die Konkretisierung der einzelnen Handlungen dem Vollstreckungsverfahren überlassen will und auf einen baurechtliche Entscheidung des BGH in NJW 1993, 1394, 1395 zur Beseitigung von Mängeln verweist, überzeugt nicht, da in diesen Fällen zumindest die Mängel konkret bezeichnet werden müssen, nicht aber die Mängelbeseitigungsmaßnahmen.
  • OLG Bremen, 06.07.2009 - 3 U 30/07

    Bestimmtheit eines Antrags auf Erstellung einer Auseinandersetzungsbilanz;

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  • OLG Frankfurt, 15.08.2003 - 2 U 139/02

    Berufungsentscheidung: Teilversäumnis- und Teilurteil gegen den säumigen

    Ebenso gut hätte er auch auf Erstellung einer Auseinandersetzungsbilanz klagen können (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2002, 827), was der Sache nach dem entsprochen hätte, was er mit den Auskunftsansprüchen erstrebt.
  • OLG Stuttgart, 12.06.2014 - 19 U 20/14

    BGB-Gesellschaft: Voraussetzungen des Ausschlusses eines Gesellschafters aus

    Zwar ist die Zulässigkeit des seitens des Klägers verfolgten negativen Feststellungsantrags zu bejahen (vgl. insoweit OLG Düsseldorf, Urt. v. 13. April 1988 - 17 U 284/87, BB 1988, 2270; OLG Koblenz, Urt. v. 7. Februar 2002 - 5 U 1170/01, NJW-RR 2002, 827, 828; Foerste in: Musielak, ZPO, 10. Aufl., § 256 Rz. 22).
  • LG Hagen, 15.06.2016 - 10 O 567/13

    Gewinnverteilung einer beendeten Rechtsanwaltssozietät bzgl. Vereinbarung;

    Die Konkretisierung der einzelnen Handlungen kann dem Vollstreckungsverfahren überlassen bleiben (OLG Koblenz NZG 2002, 371; aA OLG Hamm Urteil v. 31.01.2007 Az. 8 U 168/05).
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